Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vereinbarung Katzenpension Pfötchen


Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund ist und frei von ansteckenden Krankheiten, sowie das rechtmäßige Eigentum des Tierbesitzers ist. Des Weiteren ist die Katze kastriert bzw. sterilisiert (ausgenommen Katzen jünger als 6 Monate).

Impfungen: Katzen müssen aktuell (max. 1 Jahr alt) gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein. Des Weiteren ist eine Impfung gegen Leukose und Tollwut empfehlenswert. Sollte aus einem wichtigen Grund, z.B. wegen dem Alter der Katze keine Impfung möglich sein, bitten wir dies uns mitzuteilen. Zusammen mit unserem Haustierarzt werden wir die notwendigen Schritte besprechen. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes zu hinterlegen.

Sollte Ihre Katze während ihrer Anwesenheit erkranken, versuchen wir Sie zu verständigen. Sofern dies nicht möglich ist, wird unser Haustierarzt oder im Vertretungsfall ein erreichbarer Tierarzt die notwendigen Behandlungen vornehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarztkosten, sowie die Fahrkosten nach Zeitaufwand zum Tierarzt, bzw. Klinik sind vom Katzenbesitzer zu bezahlen. Auf ausdrücklichem Wunsch wird der Tierarzt des Eigentümers konsultiert. Evtl. anfallende Tierarztkosten sind auch hier vom Katzenbesitzer zu übernehmen.

Sollten sich - trotz absoluter Sorgfalt bei der Reinigung und Desinfizierung unserer Räumlichkeiten - ohne unser Wissen Keime oder Erreger in unseren Räumen befinden, die zur Erkrankung ihrer Katze führen, sind die Tierarzt- bzw. Tierklinikkosten vom Katzenbesitzer zu übernehmen.

Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

Sollte die Katze bei uns Ableben, werden wir versuchen den Besitzer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person und mit ihm die weiteren Schritte besprechen. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.

Die Bezahlung erfolgt in bar und ist in der Regel beim Bringen fällig.

Die Katze ist gegen Verwechslung ausreichend kenntlich zu machen, z.B. durch ein Halsband. Sollte die Katze jedoch versehentlich verwechselt werden und einem anderen Katzenbesitzer ausgehändigt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Der Katzenbesitzer kann eigene Körbe etc. mitbringen. Sollten die Gegenstände vertauscht werden und aus Versehen jemanden anderen ausgehändigt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Die Hol- und Bringzeit ist mit uns abzusprechen. Wir bitten Sie die Uhrzeiten pünktlich einzuhalten. Sollten Sie Verspätungen haben oder den Aufenthalt Ihrer Katze verlängern bzw. verkürzen wollen, bitten wir Sie uns spätestens 1 Stunde vorher telefonisch zu erreichen.

Gerichtsstand ist Erding.

Wartenberg, April 2010